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An dieser Stelle möchte ich Ihnen aktuelle und nützliche Hinweise geben.

Neues in 2012

Gründungszuschuss - Kürzungen treten in Kürze in Kraft
Der Bundespräsident hat am 22. Dezember 2011 das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" ausgefertigt und den Verkündungsauftrag erteilt. Mit dem Gesetz treten drastische Änderungen in Kraft: Der Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung. Der erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld verlängert sich auf 150 Tage. Die erste Phase der Förderung verkürzt sich von 9 auf 6 Monate, die zweite Phase wird auf 9 Monate verlängert.

Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige verdoppeln sich ab 1.1.2012
Zum 1.1.2012 steigen die Beiträge auf 78,75 Euro (neue Bundesländer: 67,20 Euro) pro Monat. Eine Verdopplung zu 2011 und sogar eine Vervierfachung gegenüber 2010. Für Selbständige im ersten Jahr gilt in den ersten 12 Monaten der halbe Beitragssatz.

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Constance Bracht
Diplom Betriebswirtin

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