| Home > Leistungen > Beratung > Künstlersozialabgabe für Unternehmen |
|
Beratung Künstlersozialabgabe für Unternehmen: Hat Ihr Unternehmen schon einmal Abgaben an die
Künstlersozialkasse gezahlt? Nein? Allein schon für die Inanspruchnahme
selbständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist die Künstlersozialabgabe
zu zahlen. Da der Begriff des Künstlers sehr weit ausgelegt wird,
zählen neben den klassischen Künstlern auch diejenigen Berufsgruppen
dazu, die kreative Leistungen selbständig
erbringen. Es handelt sich also im weiteren Sinn um eine Abgabe auf Kreativleistungen, die im Jahr 2011
mit 3,9% Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Unternehmen, die zum Kreis der Abgabepflichtigen gehören, verpflichtet, sich selbst bei der Künstlersozialkasse zu melden.
Ich berate und unterstütze Sie in folgenden
Punkten:
|
||||
|
Constance Bracht Telefon 0221/9545008 |
|
|
© Constance Bracht |