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An dieser Stelle möchte ich Ihnen aktuelle und nützliche Hinweise geben.

Neues in 2015

Mindestlohngesetz
Ab 1. Januar 2015 erhalten alle Beschäftigten grundsätzlich mindestens 8,50 € brutto pro Stunde.
Für manche Branchen gelten Übergangsfristen.

Ebenso gibt es Ausnahmen für bestimmte Personengruppen:
Minderjährige sind komplett vom Mindestlohn ausgenommen. Auch für Auszubildende, junge Leute in Einstiegsqualifizierungen oder Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums, gilt der Mindestlohn nicht.
Menschen, die ein freiwilliges Orientierungs-Praktikum machen, haben erst nach der Dauer von 3 Monaten Anspruch auf den Mindestlohn.

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Kooperationen

Dirk Bracht, Steuerberater
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Constance Bracht
Diplom Betriebswirtin

Telefon 0221/9545008
Mobil 0172/6657979

 

 

 
 

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